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Impressionen 2011

Der Beratungsmarkt der betrieblichen Altersversorgung befindet sich im nachhaltigen Umbruch… und der BRBZ hat einen erheblichen Beitrag hierzu geleistet!

Zahlreiche und maßgebliche Marktteilnehmer im weiten Beratungsfeld der betrieblichen Altersversorgung beginnen zu realisieren, dass haftungssicheres Arbeiten ohne Einschaltung befugter Rechtsdienstleister nicht möglich ist. Allein schon durch die juristischen und steuerlichen Anforderungen, die an einen erfolgreichen Beratungsprozess innerhalb von Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung und von Zeitwertkontenlösungen gestellt werden, wird das zwingende Erfordernis einer »Beratungstrennung« zwischen Rechtsberatung und Finanzdienstleistung eindrucksvoll belegt.
Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen des 2. BRBZ Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2011 – Die Fakten zur bAV und Rechtsberatung folgende Fragen diskutiert:

  • Warum ist die betriebliche Altersversorgung ein unabdingbares Beratungsfeld für die qualifizierte Rechts-, Steuer- und Finanzberatung?
  • Welche aktuellen Fachthemen tangieren die betriebliche Altersversorgung gegenwärtig aus zivil-, arbeits-, steuer- und bilanzrechtlicher Sicht?
  • Welche Anforderungen sind an Produktlösungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zu stellen?
  • Welche rechtlichen Vorbehalte werden an die rechtssichere Beratung – unter Beachtung der aktuellen Rechtsgrundlagen – im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und von Zeitwertkontenlösungen gestellt?

Zusätzliche Informationen